Betriebsschließung

Finanzieller Schutz bei behördlich angeordneter Betriebsschließung z. B. wegen Infektionsgefahr oder Seuchenausbruch.

Drei zentrale Leistungsmerkmale:

Schutz bei Zwangsschließung

Eine behördlich angeordnete Betriebsschließung kann plötzlich kommen – und den finanziellen Ruin bedeuten. Ob wegen eines Infektionsverdachts, Hygieneverstoßes oder eines Ausbruchs meldepflichtiger Krankheiten: Die Betriebsschließungsversicherung schützt Ihr Unternehmen vor massiven Umsatzeinbußen.

Sie greift, wenn Behörden auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes oder vergleichbarer Rechtsvorschriften den Betrieb einschränken oder vollständig schließen. Versichert sind je nach Tarif unter anderem die Entschädigung entgangener Erträge, fortlaufender Fixkosten (z. B. Miete, Gehälter) und teilweise auch notwendige Desinfektionsmaßnahmen oder Lagerkosten.

Besonders für Branchen mit erhöhtem Risiko – wie Gastronomiebetriebe, Metzgereien, Bäckereien, Pflegeheime, Kitas oder medizinische Einrichtungen – ist diese Versicherung dringend zu empfehlen. Sie ergänzt bestehende Sachversicherungen wie die Inhalts- oder Ertragsausfallversicherung und bietet ein wichtiges finanzielles Sicherheitsnetz.

Gerade in Zeiten zunehmender Hygienekontrollen und behördlicher Maßnahmen schützt die Betriebsschließungsversicherung Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit – zuverlässig und planbar.

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