Sichert Mitarbeitende und deren Angehörige im Todesfall finanziell ab – ohne Gesundheitsprüfung.
Beiträge können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden – oft sozialversicherungsfrei für Mitarbeitende.
Ein wertvolles Benefit, das die Wertschätzung des Arbeitgebers unterstreicht und Fluktuation reduziert.
Die Gruppenlebensversicherung bietet Unternehmen die Möglichkeit, mehreren Mitarbeitenden einen attraktiven Todesfallschutz zu gewähren – oft ohne Gesundheitsprüfung und zu besonders günstigen Konditionen. Diese Kollektivabsicherung wird meist im Rahmen betrieblicher Vorsorgekonzepte angeboten und schützt im Ernstfall die Angehörigen der Mitarbeitenden vor finanziellen Belastungen.
Die Versicherungssumme kann dabei pro Mitarbeiter festgelegt oder nach dem Einkommen gestaffelt werden. Im Todesfall wird die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt – unbürokratisch und zuverlässig. Für das Unternehmen ist die Gruppenlebensversicherung steuerlich interessant: Die Beiträge sind in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar. Zudem wird sie von Mitarbeitenden als wertschätzendes Zusatzangebot wahrgenommen, das weit über gesetzliche Leistungen hinausgeht.
Besonders effektiv ist die Gruppenlebensversicherung in Kombination mit anderen Bausteinen der betrieblichen Vorsorge, z. B. betrieblicher Altersversorgung oder Berufsunfähigkeitsabsicherung. Sie erhöht die Arbeitgeberattraktivität, stärkt die Mitarbeiterbindung und signalisiert Fürsorge und Verantwortung.
Ein modernes Unternehmen sorgt nicht nur für den Betrieb – sondern auch für die Menschen dahinter. Die Gruppenlebensversicherung ist dafür ein starkes Instrument.