Versicherungsschutz bei Beratungsfehlern, Fristversäumnissen oder Pflichtverletzungen mit finanziellen Folgen.
Pflicht für verkammerte Berufe wie Anwälte, Steuerberater und empfohlen für IT- und Unternehmensberater.
Absicherung auch für spät erkannte Fehler durch lange Nachhaftungszeiten und rückwirkenden Schutz.
Vertrauen ist gut – Absicherung ist besser: Gerade in beratenden und dienstleistenden Berufen kann ein kleiner Fehler große finanzielle Schäden verursachen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen vor genau diesen Risiken. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche rechtlich ab.
Diese Versicherung richtet sich an alle, die geistige oder beratende Tätigkeiten ausüben – ob Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Immobilienmakler oder IT-Experten. Für viele verkammerte Berufe ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Typische Schadenfälle sind fehlerhafte Steuerberatung, vergessene Fristen in einem Gerichtsverfahren oder mangelhafte Softwarelösungen, die den Geschäftsbetrieb des Kunden stören. Versichert sind echte Vermögensschäden – also solche, die nicht aus Personen- oder Sachschäden entstehen. Für letztere greift die Betriebshaftpflichtversicherung.
Ein zentrales Merkmal der Vermögensschadenhaftpflicht ist das sogenannte Verstoßprinzip: Versichert ist der Zeitpunkt des Fehlers – nicht der Zeitpunkt, an dem der Schaden eintritt. Deshalb ist auch die Nachhaftung wichtig, die sicherstellt, dass Sie auch nach Vertragsende abgesichert sind. Diese kann je nach Anbieter gegen Mehrbeitrag erweitert werden.
Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schaffen Sie nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch Vertrauen bei Ihren Kunden – ein starkes Signal für Ihre professionelle und verantwortungsvolle Arbeitsweise.